Projektförderung zum Schwerpunktjahr 2023
Aufruf zur Einreichung von Projekten zum Schwerpunktjahr 2023
Volkskultur als Heimat für alle:
Begegnen – Überschreiten – Zusammenkommen.
Ljudska kultura kot domovina za vse:
Srečanja – Prekoračitve – Druženja
Aufruf zur Einreichung von ProjektenKärntner Kulturgremium
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ZIELE DES SCHWERPUNKTJAHRES
Ziel ist ein Jahr der Begegnung, der Offenheit und der Überschreitung von Grenzen hinsichtlich Themen und Inhalten, Formen und Formaten, Organisationen und Institutionen. Volkskultur ist im Wandel begriffen und aufgeschlossen gegenüber neuen kulturellen Entwicklungen der Gegenwart.
Jeder Träger soll die Möglichkeit bekommen, sich zu präsentieren, aber es ist das vorrangige Ziel, bisherige Grenzen zu überschreiten und auch neue Gruppen in der Bevölkerung anzusprechen. Ein wichtiges Ziel ist ferner, alle Bezirke und Regionen mit einzubeziehen.
Ein Anliegen des Schwerpunktjahres ist eine Selbstbefragung und das Hinterfragen bisheriger Vorstellungen von Volkskultur. Ziel ist nicht die Fortschreibung bisheriger Annahmen über Tradition, Kultur oder Identität. Wir möchten Veranstaltungen anregen, die ein erweitertes Heimatverständnis befördern und niemanden ausschließen. Volkskultur ist nicht borniert oder verstaubt, Volkskultur ist auch jung, weiblich und bisweilen auch eigensinnig oder widerständig.
Das Schwerpunktjahr möchte den Horizont weiten und zentrale Fragen der Zukunft der Volkskultur auf die Tagesordnung setzen:
* Volkskultur in der technischen Welt
* Volkskultur in einer globalisierten Welt
* Volkskultur als Jugendkultur, für die Generation 50+ oder Generationen verbindend
* Volkskultur als Inklusion: Wie kann Volkskultur Heimat für alle sein (auch für Migrant*innen)?
* Wie lässt sich die Teilhabe an VK für alle Gender verbessern?
Das Schwerpunktjahr soll ein Jahr der Begegnung werden. Wir möchten Gemeinsames ergründen und nicht das Trennende hervorheben. Heimat meint alle Gruppen der Bevölkerung.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME
- Zur Einreichung eingeladen sind gemeinnützige Vereine, Verbände, Organisationen und Gruppen mit volkskulturellen Anliegen und Sitz im Bundesland Kärnten.
- Es können keine Projekte finanziert werden, deren Umsetzung vor dem Einlangen einen Förderantrages zum Schwerpunktjahr oder nach dem Jahr 2023 erfolgt.
- Es werden keine Projekte finanziert, die ausschließlich aus den Fördermitteln des Schwerpunktjahres budgetiert werden.
- Es werden ausschließlich Projekte finanziert, für die ein ausgeglichener Budgetplan unter Berücksichtigung des Förderwunsches vorgelegt wird.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Fördermittel.
- Die Verwendung des Schwerpunktjahr-Logos auf allen Präsentationsmaterialien, Online-Publikationen und Drucksorten der geförderten Maßnahme.
- Als formale Voraussetzungen gelten die im Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001, LGBl. Nr. 45/2002 idgF sowie ergänzend sinngemäß die in den Kärntner Kulturförderungsrichtlinien festgehaltenen Kriterien.
WAS KANN FINANZIERT WERDEN, WIE ERFOLGT DIE ABWICKLUNG?
Projekte können bis maximal 5.000 Euro gefördert werden. Gefördert werden können insbesondere Kosten für Mieten für Räumlichkeiten und technische Hilfsmittel, Versicherungs- und Transportkosten, Kosten für Verwertungsgesellschaften, Honorare und Werkverträge, Reise- und Nächtigungskosten, Werbe- und Marketingkosten, Personalkosten, sowie Produktionskosten für Medien.
Projekte im Sinne der Zielsetzung können beispielsweise sein:
* Aufführungen, z.B. Theater, Performances usw.
* Konzerte
* Ausstellungen
* Veranstaltungen wie Diskussionen, Round Tables, Podiumsgespräche
* Workshops
Nach der Zuerkennung von Finanzierungsmittel durch eine Jury erfolgt eine Ausschüttung von 50% der zuerkannten Mittel an den Projektträger. Die Ausschüttung der restlichen Mittel erfolgt nach Übermittlung des Verwendungsnachweises inklusive Abschlussbericht, saldierter Originalbelege und Nachweise über die Verwendung des Schwerpunktjahr-Logos, sowie nach Überprüfung der inhaltlichen Zielerreichung durch die Jury.
Als Standard für den finanziellen Verwendungsnachweis werden die Punkte 1-9 und 11 für die Abrechnung von Fördermitteln der Abteilung 14 Kunst und Kultur zur Anwendung gebracht (siehe am Ende de Seite: Formulare & Downloads).
ZEITABLAUF UND FRISTEN
Einreichung von Projektanträgen | Di. 31. März 2023 |
Information der Projektwerber und möglicher Umsetzungsstart | Fr. 21. April 2023 |
Frist für die Projektumsetzung | Fr. 29. Dezember 2023 |
Frist für die Abschlussberichte | Fr. 12. Jänner 2024 |
WIE ERFOLGT DIE ANTRAGSSTELLUNG?
Die Antragstellung erfolgt formlos an:
Fachbeirat Volkskultur
c/o Kärntner Bildungswerk
Mießtaler Str. 6, 9020 Klagenfurt a.W.
E-Mail: office@kbw.co.at
Die Antragstellung hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben zum/zur antragstellenden Verein/Organisation (Name, Rechtsform, ZVR-Nummer oder Firmenbuchnummer, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse; Bankverbindung, Vorsteuerabzugsberechtigung, vertretungsbefugte Person)
- Beschreibung des Vorhabens und des Bezugs zu den Zielsetzungen des Schwerpunktjahres (Zielsetzungen, Inhalte, Umsetzungsschritte, Öffentliche Aktivitäten, Mitwirkende)
- Ort(e) und Zeitplan (Veranstaltungsorte und ggf. Lokalitäten, Durchführungszeitraum, Veranstaltungstermine)
- Finanzplan mit detaillierter Angabe der geplanten Einnahmen und Ausgaben, von Förderanträgen an andere Förderstellen des Landes Kärnten, der Gemeinden, des Bundes und der Europäischen Union, von Eigenmitteln und der beantragten Finanzierungssumme aus dem Schwerpunktjahr.
- Eine unterzeichnete Erklärung (siehe am Ende de Seite: Formulare & Downloads), durch die sich der Antragsteller dazu verpflichtet, den Förderbetrag ausschließlich widmungsgemäß zu verwenden, bis zu dem bekanntgegebenen Termin einen Verwendungsnachweis unter Vorlage von saldierten Originalbelegen zu erbringen, einer allfälligen finanziellen Kontrolle durch die Kärntner Bildungswerk Betriebs GmbH zuzustimmen und im Falle einer Nichteinhaltung der Bedingungen die zuerkannten Fördermittel unverzüglich zurückzuerstatten
- Angabe des Ortes, Datums und Unterschrift der vertretungsbefugten Person(en) des Vereins/der Organisation
Die Auswahl von Förderprojekten, die Zuerkennung von Subventionsmitteln sowie die Überprüfung und Bestätigung der Umsetzung in inhaltlicher Hinsicht erfolgt durch die Jury.
FORMULARE & DOWNLOADS
- Aufruf zur Projekteinreichung zum Schwerpunktjahr 2023
- Verpflichtungserklärung
- Angaben zur Erstellung des finanziellen Verwendungsnachweises
- Belegübersicht mit Gegenüberstellung
- Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001, LGBl. Nr. 45/2002 idgF
- Kärntner Kulturförderungsrichtlinien
- Logo Land Kärnten Kultur
- Logo Schwerpunktjahr 2023
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