Kurs- und Vortragsförderungen

 

Richtlinien für die finanzielle Unterstützung von Bildungsveranstaltungen

Das Kärntner Bildungswerk ist eine Einrichtung der allgemeinen Erwachsenenbildung und Dachverband für Vereine in Kärnten. Es gehört u.a. zu seinen Aufgaben, die Durchführung von Bildungsveranstaltungen zu unterstützen.

Um die Bildungsarbeit der Mitgliedsgruppen unterstützen zu können, müssen wir auf die genaue Einhaltung einiger inhaltlicher Kriterien bestehen. Bitte beachten Sie daher folgende Definition von Bildungsveranstaltungen und die Richtlinien:

Bildungsveranstaltungen im Verständnis des Rings Österreichischer Bildungswerke

  • regen einen Reflexionsprozess an, der jedem Lernen vorausgeht
  • vermitteln wissenschaftlich anerkanntes Wissen führen die Teilnehmenden zur aktiven, kritischen Auseinandersetzung mit einem Thema
  • ermöglichen aktive Mitwirkung und Selbstinitiative und damit unmittelbare, emotionale Erfahrungen, konkrete Erkenntnisse und neue Kompetenzen
  • befähigen zum selbstständigen, eigenverantwortlichen Denken und Handeln gegenüber sich selbst und der Gesellschaft

Dazu gehören Bildungsangebote im kulturellen, politischen und beruflichen Bereich, welche sowohl rationale, emotionale und praktische Methoden umfassen. Dazu gehören jedoch nicht Konzerte, Theateraufführungen, Tanzvorführungen, Ausstellungen und Ausflüge.

Richtlinien

  • Die Gewährung von Zuschüssen hängt von den verfügbaren Fördermitteln ab, die vierteljährlich budgetiert und verteilt werden.
  • Eine Förderung setzt voraus, dass der ansuchende Verein die aus seiner Mitgliedschaft beim Kärntner Bildungswerk entstehenden Verpflichtungen geleistet hat.
  • Eine Förderung im vollen Umfang ist nur bei einer fristgerechten Anforderung (4 Wochen vor der Veranstaltung) möglich. Wenn die Anforderung verspätet in der Geschäftsstelle des Kärntner Bildungswerks einlangt reduziert sich der Fördersumme auf 50 %. Wenn die Anforderung nach Beginn der Veranstaltung einlangt, ist keine Förderung möglich.
  • Die im Kärntner Bildungswerk und auf www.bildungswerk-ktn.at/leistungen/downloads, in der Rubrik „Service, Beratung und Mitgliedschaft – Formulare, Download“ erhältlichen Anforderungsformulare müssen vollständig ausgefüllt werden.
  • Maßnahmen mit Referenten*innen, die Mitglieder des ansuchenden Vereines sind, können grundsätzlich nicht gefördert werden.
  • Pro Vortrag wird ein Förderbeitrag von 70,– Euro gewährt. Diese Pauschale kann als Spesenersatz für die Referenten*innen geltend gemacht werden.
  • Der Förderbeitrag bei Kursen wird nach Kursstunden berechnet, wird ab einer Kursdauer von 3 Stunden gewährt und beträgt 10,– Euro pro Stunde. Pro Kurs werden maximal 18 Kursstunden, das sind 180,– Euro, gefördert.
  • Die ausgefüllten Anforderungen und Abrechnungen können auch per Email an die Geschäftsstelle des Kärntner Bildungswerks übermittelt werden.
  • Ein Kurs muss von mindestens 6 Teilnehmer*innen besucht werden, damit eine Förderung im vollen Umfang gewährt werden kann.
  • Der Veranstalter garantiert, dass es sich bei dem Bildungsangebot um eine öffentliche Veranstaltung handelt, die auch öffentlich beworben wird. Bewerbungsnachweise sind der Abrechnung beizulegen.
  • Ein geförderter Verein ist verpflichtet, das Logo des Kärntner Bildungswerks und des BMBF auf allen Drucksorten zu transportieren, die mit der geförderten Maßnahme zu tun haben. Die Logos erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Kärntner Bildungswerks.
  • Die Abrechnungen müssen bis spätestens 31.1. des Folgejahres im Kärntner Bildungswerk ein-langen. Später eingetroffene Abrechnungen werden nicht berücksichtigt.
  • Feste, Konzerte, Theateraufführungen, Moderationen von Veranstaltungen etc. können nicht gefördert werden. Zuschüsse sind nur für Bildungsmaßnahmen im Sinne der eingangs angeführten Definition möglich.

 

Hinweise zum praktischen Ablauf

Die Kurs- und Vortragsformulare sind in der Geschäftsstelle des Kärntner Bildungswerks sowie auf der Website www.bildungswerk-ktn.at/leistungen/downloads erhältlich.
Die Anforderungen für Förderbeiträge müssen fristgerecht im Kärntner Bildungswerk einlangen. Daraufhin erhält der Veranstalter die Bestätigung des Zuschusses, eine Teilnehmerliste und das Abrechnungsformular.

Nach Durchführung der Veranstaltung sind die vollständig ausgefüllten Kurs- und Vortragsabrechnung, eine Teilnehmerliste und die Bewerbungsnachweise in Form von einer Einladung, von Handzettel, von einem Plakat etc. mit dem Logo des Kärntner Bildungswerks und des BMBF an die Geschäftsstelle zu schicken. Die endgültige Festlegung der Fördersumme und die Überweisung erfolgt nach dem Ende des jeweiligen Quartals. Bildungsmaßnahmen werden gefördert, wenn diese öffentlich beworben werden und öffentlich zugänglich sind.

Wir ersuchen, auch die Schriftführer*innen und die Finanzreferenten*innen darüber zu informieren, damit die Abwicklung dieser Serviceleistung weiterhin zur Zufriedenheit aller erfolgen kann. 

Formulare

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