Covid-Basismaßnahmen | Stand 19.04.2022
Regeln für Ihre Kultur- und Bildungsveranstaltung
Leitfaden für Kultur- und Bildungsveranstaltungen unter Berücksichtigung
von COVID-19-Sicherheitsmaßnahmen | Stand: 19.04.2022
COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (in Kraft mit 16. April 2022)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_156/BGBLA_2022_II_156.pdfsig
Übersicht Veranstaltungsdurchführung (§ 7 Zusammenkünfte)
Personenzahl | Veranstaltungen |
ab 501 Teilnehmende |
|
Präventionskonzept und COVID-19-Beauftrage*r (für Veranstaltungen ab 501 Personen)
Für Veranstaltungen mit über 500 Personen ist ein/eine COVID-19-Beauftragte/r zu bestellen. Es ist ein Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
Während der gesamten Veranstaltung (inkl. Vorbereitung und abschließende Tätigkeiten) ist der/die COVID-19-Beauftragte für die Einhaltung der Maßnahmen verantwortlich. Er/Sie dient als primäre Ansprechperson für die Behörde, falls Erhebungen der Kontaktpersonen im Rahmen eines COVID-19-Erkrankungsfalls notwendig sein sollten. Die Letztverantwortung liegt jedoch immer beim Veranstalter.
Das Präventionskonzept hat auch Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und basierend auf einer Risikoanalyse Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos zu beinhalten. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist bei der Veranstaltung zu dokumentieren und zu archivieren. Das Präventionskonzept ist der Behörde nur nach Aufforderung vorzulegen.
- 1 (5) Zentrale Punkte des Präventionskonzeptes sind
- Spezifische Hygienemaßnahmen
- Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
- Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen
- Gegebenenfalls Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken
- Regelungen zur Steuerung der Personenströme
- Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Hygienemaßnahmen
Allgemeine Hygienemaßnahmen
- Regelmäßiges Waschen bzw. Desinfizieren der Hände
- Regelmäßiges bzw. stündliches Lüften des Veranstaltungsraumes
- Auf Atemhygiene achten (z.B. in Ellbogen niesen, Taschentuch nur einmal verwenden)
- Bei Krankheit zuhause bleiben und Hausarzt bzw. Gesundheitsberatung, Tel: 1450, verständigen