Covid-19-Basismaßnahmen | Stand 04.03.2022
Regeln für Ihre Kultur- und Bildungsveranstaltung
Leitfaden für Kultur- und Bildungsveranstaltungen unter Berücksichtigung
von COVID-19-Sicherheitsmaßnahmen | Stand: 04.03.2022
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COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (in Kraft mit 05. März 2022)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_86/BGBLA_2022_II_86.pdf
Übersicht Veranstaltungsdurchführung (§ 7 Zusammenkünfte)
Personenzahl | Veranstaltungen |
ab 51 Teilnehmende |
|
Präventionskonzept und COVID-19-Beauftrage*r (für Veranstaltungen ab 51 Personen)
Für Veranstaltungen mit über 51 Personen ist ein*e COVID-19-Beauftragte*r zu bestellen. Es ist ein Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Während der gesamten Veranstaltung (inkl. Vorbereitung und abschließenden Tätigkeiten) ist der*die COVID-19-Beauftragte für die Einhaltung der Maßnahmen verantwortlich. Er*Sie dient als primäre Ansprechperson für die Behörde, falls Erhebungen der Kontaktpersonen im Rahmen eines COVID-19-Erkrankungsfalls notwendig sein sollten. Die Letztverantwortung liegt jedoch immer beim Veranstalter.
Das Präventionskonzept hat auch Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und basierend auf einer Risikoanalyse Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos zu beinhalten. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist bei der Veranstaltung genau zu dokumentieren und zu archivieren. Das Präventionskonzept ist der Behörde nur nach Aufforderung vorzulegen.
1 (5) Zentrale Punkte des Präventionskonzeptes sind
- Spezifische Hygienemaßnahmen
- Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion
- Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen
- Gegebenenfalls Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken
- Regelungen zur Steuerung der Personenströme
- Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Hygienemaßnahmen und die Durchführung eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung.